Anfahrt zum Lichtwald Eggenfelden
Der Lichtwald Eggenfelden befindet sich im Ortsteil Gern der Stadt Eggenfelden im Landkreis Rottal-Inn, Niederbayern. Die genaue Adresse lautet:
Lichtwald GbR
Hofmark 48
84307 Eggenfelden
Wegbeschreibung
Um den Lichtwald zu erreichen, folgen Sie bitte den nachstehenden Anweisungen:
- Von Landau an der Isar: Fahren Sie auf der B20 Richtung Süden bis Eggenfelden. Die Strecke beträgt etwa 37 km und dauert ca. 34 Minuten.
- Von Deggendorf: Nehmen Sie die B11 Richtung Süden, wechseln Sie auf die B20 und fahren Sie bis Eggenfelden. Die Entfernung beträgt rund 67 km mit einer Fahrzeit von etwa 49 Minuten.
- Von Bad Griesbach: Fahren Sie über die B388 Richtung Westen nach Eggenfelden. Die Strecke ist ca. 39 km lang und dauert ungefähr 34 Minuten.
- Von Landshut: Nehmen Sie die B299 Richtung Süden bis Eggenfelden. Die Entfernung beträgt etwa 60 km mit einer Fahrzeit von ca. 56 Minuten.
- Von Arnstorf: Fahren Sie über die B20 Richtung Süden nach Eggenfelden. Die Strecke beträgt ca. 24 km und dauert etwa 23 Minuten.
- Von Bad Füssing: Nehmen Sie die B12 Richtung Westen, wechseln Sie auf die B20 und fahren Sie bis Eggenfelden. Die Entfernung beträgt rund 51 km mit einer Fahrzeit von etwa 47 Minuten.
Für eine detaillierte Routenplanung können Sie den Google Maps Link verwenden.
Parkmöglichkeiten
Direkt am Eingang des Lichtwaldes steht ein eigener Parkplatz mit zahlreichen Stellplätzen zur Verfügung.
Öffentliche Verkehrsmittel
Der Lichtwald ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Fahrpläne der regionalen Bus- und Bahnverbindungen nach Eggenfelden. Vom Stadtzentrum aus können Sie ein Taxi oder lokale Buslinien nutzen, um den Lichtwald im Ortsteil Gern zu erreichen.
Hinweise für Besucher
- Bitte tragen Sie festes Schuhwerk, da die Wege im Wald naturbelassen sind.
- Hunde sind im Lichtwald erlaubt, sollten jedoch angeleint sein. Bitte entfernen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners.
- Blumen, Gestecke oder Grabschmuck sind nicht gestattet, um die natürliche Umgebung zu bewahren.